Die Kirchenverwaltung ist das Verwaltungsorgan der katholischen Kirchenstiftung.
Unter der Obhut und Aufsicht der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde, vertritt sie die Kirchenstiftung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nach außen. Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und aus den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Die Kirchenverwaltung wird von den Wahlberechtigten der Pfarrgemeinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder ist abhängig von der Zahl der Katholiken in der Pfarrgemeinde. In unserer Pfarrei sind dementsprechend jeweils vier Kirchenverwaltungsmitglieder in Oberpiebing und in Salching zu wählen.
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehört der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der PGR wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde gewählt, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Je nach Größe der Pfarrgemeinde sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt. In der Pfarrei Oberpiebing-Salching sind insgesamt zehn Mitglieder für eine Dauer von vier Jahren zu wählen.